Stiftung für Pöcking

Unterstützung durch Zuwendungen

Lassen Sie sich anstiften zum Zustiften

In ihrer Satzung hat sich die Stiftung für Pöcking vielfältige und ehrgeizige Ziele gesteckt, die allesamt ausschließlich dem Wohl des Gemeinwesens und seiner Bürger dienen. Die finanzielle Grundlage dafür bildet das Stiftungsvermögen, und da dieses als Grundstock ungeschmälert erhalten werden muss, kommen nur seine Erträge für Projekte der Stiftung in Betracht. Deshalb ist die Gründung der Stiftung für Pöcking zugleich eine ständige Aufforderung an Bürger und Freunde Pöckings, durch Zuwendungen die Finanzkraft der Stiftung zu steigern. Die gebräuchlichsten Formen solcher Zuwendungen sind die Zustiftung und die Spende.

Eine Zustiftung ist die dauerhafte Erhöhung des bereits vorhandenen Stiftungsvermögens um einen vom Zustifter festgelegten Betrag. Das vermehrt die Erträge des Stiftungsvermögens und stärkt somit langfristig die Leistungsfähigkeit der Stiftung. Zustiftungen sind in jeder beliebigen Höhe möglich. Sie sind besonders geeignet, wenn man einen Stiftungszweck langfristig unterstützen aber keine eigene Stiftung gründen will.

Geld, das der Stiftung für Pöcking einmalig oder wiederholt und ebenfalls in beliebiger Höhe als Spende zugeht, wird – anders als die Zustiftung – nicht Teil des Stiftungsvermögens. Eine Spende kann für aktuelle Projekte oder andere satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden und erhöht so die Flexibilität und Handlungsfähigkeit der Stiftung.

Beide Formen der Zuwendung sind gleichermaßen wichtig und wirksam als Unterstützung der Stiftungsarbeit. Beide werden steuerlich begünstigt, weil die Stiftung für Pöcking als gemeinnützig anerkannt ist (Finanzamt Fürstenfeldbruck vom 12.01.2010). Zustiftung und Spende können einfach durch Überweisung erfolgen, gerichtet an

Stiftung für Pöcking
VR-Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg e.G.
BIC: GENODEF1STH
IBAN:  DE41 7009 3200 0001 9300 01

 

Unser Konto für die Unterstützung unserer Arbeit in der Geflüchtetenhilfe lautet:

Stiftung für Pöcking
Hilfe für Geflüchtete
Kreissparkasse München
BIC: BYLADEM1KMS
IBAN:  DE46 7025 0150 0028 3105 14

 

Unser Konto für die Unterstützung der Arbeit der Förderer der Grundschule Pöcking lautet:

Stiftung für Pöcking
Förderer GS Pöcking
Kreissparkasse München
BIC: BYLADEM1KMS
IBAN:  DE 34 7025 0150 0029 1397 89

 

Wenn Sie als Verwendungszweck „Zustiftung“ oder „Spende“ eintragen, erhalten Sie umgehend die entsprechende Bestätigung. Bitte vollständigen Namen und Adresse angeben!

Andere Formen der Zuwendung sind Schenkungen oder testamentarische Verfügungen. Statt Geld können in allen Fällen auch Sachwerte übertragen werden, zum Beispiel Kunstgegenstände oder Immobilien. Sie können mit Ihrer Zuwendung auch eine persönliche Zielsetzung fördern. Wo derartiges in Betracht kommt, vermittelt die Stiftung für Pöcking auf Anfrage gern rechtliche Information und Beratung.

In den Projekten der Stiftung für Pöcking wird immer wieder Bedarf entstehen für eine Unterstützung durch ehrenamtliche, also grundsätzlich unentgeltliche Tätigkeit. Vergütungen, die sich trotzdem daraus ergeben, sind weitgehend steuerfrei. Wenn Sie bereit sind, sich auf diese Weise zu beteiligen, setzen Sie sich, bitte, mit dem Vorstand der Stiftung in Verbindung.